Lexikon -Mindestanzahl der Punkte für Rentenzahlung
Aus einer Mindestanzahl von Punkten (z.B. 100 Punkte) errechnet sich der Anspruch des Versicherungsnehmers auf finanzielle Leistungen.
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Aus einer Mindestanzahl von Punkten (z.B. 100 Punkte) errechnet sich der Anspruch des Versicherungsnehmers auf finanzielle Leistungen.